„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Verwaltungsgericht Göttingen
Werbe- und Hausverbot gegen juristische Repetitorien rechtmäßig
Werbung für kommerzielle Repetitorien erweckt bei Studierenden (falschen) Eindruck über nicht ausreichendes Angebot der Universität.
Bundesverfassungsgericht
100 DM Rückmeldegebühr pro Semester nach früherem Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig
Die für nichtig erklärte Bestimmung wurde mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 eingeführt. Seit dem 15. Dezember 2004 gilt eine veränderte Gebührenregelung, auf die sich die vorliegende Entscheidung nicht bezieht.