Kanzlei Reisig-Emden Rechtsanwältin Reisig-Emden ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kanzlei Reisig-Emden steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht und Steuerrecht mit Rat und Tat zur Seite. Ob es sich um eine Exmatrikulation eines Studenten, eine Konkurrentenklage eines Beamten, eine Studienplatzklage gegen eine Universität, oder um weitere Themen wie Disziplinarverfahren, Schulverweise oder Anrechnung von Altersbezügen handelt. Vereinbaren Sie auch kurzfristig Ihren individuellen Termin zu einer Erstberatung mit Rechtsanwältin Reisig-Emden, Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Seit Dezember 2012 ist der Sitz der Kanzlei im Süden der Stadt (Friedenau / Schöneberg). Die Anbindung aus den angrenzenden Bezirken wie Steglitz, Lichterfelde, Tempelhof, aber auch Charlottenburg oder Wilmersdorf ist unproblematisch. Eine kurze Anfahrt sowohl über die Stadtautobahn als auch mit der BVG ist daher gewährleistet.
Kanzlei Reisig-Emden
Katharinenstraße 9
10711 Berlin
Bürozeiten
Mo - Fr 9:00 - 18:00
Termine nach Vereinbarung; bei Bedarf auch kurzfristig und ausserhalb der Kanzleizeiten
Telefon:
+49(0)30 - 326 691 75
Telefax:
+49(0)30 - 326 691 76
E-Mail:
info (at) j-reisig.de
Anfahrt
Kosten / Honorar / Vergütung
„Leistung verpflichtet“
Bereits in dem ersten persönlichen Kontakt, der sogenannten Erstberatung, können wichtige Fragen geklärt werden: Wie stehen die generellen Erfolgsaussichten? Gibt es Fristen zu wahren? Was ist als nächstes zu tun?
Das sind häufige Fragen, die in einer Erstberatung gestellt werden. Auch diese Beratung ist kostenpflichtig, da sie mit Zeit und Arbeit verbunden ist und bereits die Kompetenz und Erfahrung des Anwalts in Anspruch nimmt. Gleich, ob sie am Telefon, per E-Mail oder in den Kanzleiräumen erfolgt.
Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen je nach Aufwand von 100 bis zu 226,10 EUR (inkl. der gesetzlichen MwSt). Das erhaltene Beratungshonorar wird im Falle der späteren Mandatierung auf die weiteren Gebühren voll angerechnet, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Die Kosten für die anschließende anwaltliche Vertretung variieren je nach Streitgegenstand, Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Die Anwaltsgebühren bemessen sich dabei grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der aktuellsten Fassung. Zum Zwecke der Kostentransparenz kann natürlich auch eine individuelle Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Da die eigenen Möglichkeiten nicht immer den eigenen Wünschen entsprechen, wird auch eine individuelle Ratenzahlung angeboten. Sprechen Sie uns darauf an.
Die genauen Kosten für Ihr Verfahren werden immer vorab mit Ihnen besprochen. Selbstverständlich wird sowohl über Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe als auch über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet.
Da auch vertrauliche Informationen, die der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen, ausgetauscht werden können, empfiehlt sich ein Termin in den Räumen der Kanzlei Reisig-Emden. So ist gewährleistet, dass in angenehmer Athmosphäre Sie mit Ihrem Anliegen im Mittelpunkt dieser Beratung stehen.
Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und klären Sie Ihre Fragen.