„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Sozialgericht Mainz
Studenten haben u.U. Anspruch auf Leistungen des ALG I bzw. ALG II
Eine Studentin hatte sich gegen die Ablehnung des Antrags auf ALG I gewehrt. Obwohl bereits zum 01.09.2010 an einer FH immatrikuliert, begann der reguläre Vorlesungsbetrieb erst zum 27.09.2010.
Für diesen Zeitraum beantragte die Studentin Arbeitslosengeld und erhielt es.
Pressemitteilung Nr. 251, Statistisches Bundesamt
Im Jahr 2011 lagen in Deutschland die Ausgaben für BAföG erstmals bei über 3 Milliarden Euro.
Im Durchschnitt erhielten geförderte Schülerinnen und Schüler monatlich 385 € und geförderte Studierende 452 €.