„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Verwaltungsgericht Berlin
Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern stellt keine Diskriminierung von Berliner Lehrern dar
Die Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern in ein Beamtenverhältnis mit dem Land Berlin diskriminiert "Berliner" nicht.
Bundessozialgericht
Sozialhilfeträger muss Kosten für Besuch einer Privatschule eines behinderten Kindes nicht immer übernehmen
Der Sozialhilfeträger ist dann nicht dazu verpflichtet, das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule eines behinderten Kindes zu tragen, wenn der für das Kind notwendige Förderunterricht ebenso von einer staatlichen Förderschule geleistet werden kann.