„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Verwaltungsgericht Berlin
Bezirk muss Café von "Prangerliste" nehmen
Der Bezirk darf die Bewertung von Gaststätten in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Internet geführten "Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften" nicht aufrechterhalten. Die erforderliche gesetzliche Grundlage sei nicht gegeben.
Bundesgerichtshof
Konkurrenzschutzklauseln nicht blind vertrauen
Im Gewerbemietrecht sind Konkurrenzschutzklauseln zulässig. Der Vermieter verpflichtet sich, keine weiteren Räume im Mietobjekt Konkurrenten des Mieters zu überlassen.
Der Mietvertrag enthielt die Klausel: „Kein weiteres Optik- und Hörgerätegeschäft im Objekt.“
Dass ein HNO-Arzt im gleichen Gebäude seinen Patienten Hörgeräte direkt liefern könnte, bedachte er nicht. Mit Verweis auf den Mietvertrag solle der Vermieter das beenden. Der BGH lehnte diesen Anspruch ab.