Kanzlei Reisig-Emden Rechtsanwältin Reisig-Emden ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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Kanzlei Reisig-Emden für Verwaltungsrecht und Steuerrecht
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Aktuelles im Wehrrecht / Soldatenrecht



Verwaltungsgericht Trier

Zur Zulässigkeit der Rück­forderung von Studien­kosten bei Soldaten auf Zeit


Ein Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium verbunden ist, muss die Kosten des Studiums erstatten, wenn er nach Beginn des Studiums als Kriegsdienstverweigerer aner­kannt, er deshalb aus dem Dienstverhältnis entlassen wird, und er aus dem Studium nutzbare Vorteile gezogen hat.


Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Soldatin der Bundeswehr hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung


Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist nicht auf medizinische Leistungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten beschränkt.