Kanzlei Reisig-Emden Rechtsanwältin Reisig-Emden ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht Studienplatzklagen Berlin
Berliner Rechtsanwaltskanzlei Reisig-Emden: Rechtsanwältin Reisig-Emden ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und hilft Ihnen bei der Studienplatzklage. Mit Studienplatzklagen und allen vorrangigen Schritten hilft Ihnen Rechtsanwältin Reisig-Emden, Ihren Wunsch-Studienplatz erfolgreich und fristgemäß einzuklagen. Seit Dezember 2012 ist der Sitz der Kanzlei im Süden Berlin (12161, Friedenau / Schöneberg). Die Anbindung aus den angrenzenden Bezirken wie Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, aber auch Charlottenburg oder Wilmersdorf ist unproblematisch. Eine kurze Anfahrt sowohl über die Stadtautobahn als auch mit der BVG ist daher gewährleistet.
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Verwaltungsrecht - Hochschulzulassungsrecht - Studienplatzklage
„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Rechtsanwältin für Studienplatzklagen hat Rechtsanwältin Reisig-Emden es häufig mit den gleichen Fragen rund um das Thema Studienplatzklage zu tun. Hier werden einige von ihnen aufgezeigt:
1.
Gibt es bei dem Einklagen an der Uni Fristen zu beachten?
Ja, je nach Bundesland und nach Studiengang gibt es unterschiedliche Fristen zu beachten (Achtung: hier sind nicht die Bewerbungsfristen gemeint). Für Studienplatzklagen in Berlin gelten für die meisten Studienplätze die Fristen 1. April (Sommersemester) und 1. Oktober (Wintersemester).
Wichtig: In besonderen Fällen laufen die Fristen aus, bevor überhaupt Ablehnungsbescheide verschickt wurden.
2.
Sind die Chancen mit einem Anwalt höher als bei einer Studienplatzklage ohne Anwalt?
Nein. Die Chancen als solche sind nicht höher. Wenn das Gericht weitere Plätze vergeben sollte, wird nicht danach unterschieden, ob Sie mit oder ohne Anwalt klagen. Allerdings ist die Chance, einen unumkehrbaren Frist- oder Formfehler zu tätigen, bei der Selbstklage deutlich höher. Auch kann der Anwalt einschätzen, ob bzw. wann und wo eine Studienplatzklage sinnvoll ist; daher empfiehlt sich die Klage mit Anwalt.
3.
Warum sollte ich einen Anwalt für die Studienplatzklage beauftragen?
Der Anwalt kümmert sich um das gesamte Verfahren. Der Anwalt überwacht die Fristen für die Studienplatzklagen. Er führt den gesamten Schriftverkehr, überprüft die Höhe der Gerichtskosten und etwaiger Kosten der Gegenseite auf ihre Richtigkeit, nimmt auf Einwendungen der Gegenseite rechtzeitig Stellung und stellt rechtzeitig die sachgerechten Anträge. Gerade in besonderen Konstellationen (wie z.B. bei der Prozesskostenhilfe) ist es wichtig, prozessuale Fragen zweifelsfrei beantworten zu können, da ansonsten rechtliche Nachteile entstehen können.
4.
Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage?
Die Kosten eines Verfahrens hängen sehr stark von dem jeweiligen Bundesland, dem Studiengang und dem Umfang des Verfahrens ab (z.B.: reicht die "einfache" Studienplatzklage oder muss zusätzlich noch gegen den Bescheid geklagt werden?). Mittlerweile müssen auch in den meisten Fällen die Kosten des Hochschulanwaltes mit in die Überlegung einbezogen werden. Die Kosten reichen daher von einigen hundert Euro zu mehreren Tausend Euro - natürlich ist auch entscheidend, bei wievielen Hochschulen Sie sich einklagen wollen. Fragen Sie nach, dann können die Kosten für Ihren speziellen Fall genau geklärt werden bevor Sie sich für ein oder mehrere Verfahren entscheiden.
5.
Wie sind die Chancen der Studienplatzklage?
Die Chancen einer Studienplatzklage unterscheiden sich sehr nach dem jeweiligen Wunschstudium. Während bei einigen Studiengängen je nach Bundesland sehr hohe Chancen bestehen, sind andere Studiengänge bundesweit stark umkämpft. Auch hier kann Ihnen der Anwalt mit entsprechendem juristischen Rat zur Seite stehen.
6.
Kann ich schon vor dem Ablehnungsbescheid klagen bzw. sollte ich schon vor dem Ablehnungsbescheid klagen?
Bevor die Studienplatzklage bei Gericht eingereicht wird, sollte der Ablehnungsbescheid abgewartet werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass vorher nicht schon Schritte für die Klage eingeleitet werden könnten bzw. sogar müssen. Der so genannte außerkapazitäre Antrag ist in den meisten Bundesländern fristgebunden und muss daher teilweise bereits weit vor Versendung der Ablehnungsbescheide gestellt werden.
7.
Sie sind in Berlin, ich möchte mich aber in einem anderen Bundesland einklagen, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, die Kanzlei berät und vertritt im gesamten Bundesgebiet.
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