„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“ Otto Mayer, 1969
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beamtete Lehrer erhalten für Klassenfahrten Reisekostenvergütung
Beamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben für die Teilnahme an Klassenfahrten einen Anspruch auf Reisekostenvergütung.
Ein formularmäßig erklärter Verzicht ist unwirksam.
Amtsgericht Aachen
Masterstudium für höhere Beamtenlaufbahn nicht immer ausreichend
Das Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes auch dann nur an Volljuristen vergeben, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.